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Erklärung zur Barrierefreiheit für SEAtS Software Mobile App und Web Services

Aktualisiert am 15/04/24

SEAtS-Ansatz zur Einhaltung der Zugänglichkeit

SEAtS Software ist bestrebt, die Zugänglichkeitsstandards für seine Plattform und Dienste zu erfüllen. Wir befolgen die nationalen Gesetze, die die Richtlinie 2016/2102 der Europäischen Union über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen umsetzen. Diese Erklärung bezieht sich auf die Zugänglichkeit der SEAtS Software-Websites auf der Domain seats.cloud.

Gesetze zur Barrierefreiheit sind Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet haben. Verschiedene Länder haben

Es gibt verschiedene Gesetze und Richtlinien zur Barrierefreiheit im Internet, aber viele von ihnen basieren auf den vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die meisten der weltweiten Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit schreiben vor, dass Behörden und ihre Vertreter (einschließlich Softwareanbieter) die WCAG als Mindeststandard für die Barrierefreiheit im Internet einhalten müssen.

Status der Einhaltung

Wir bemühen uns, die folgenden Gesetze zur Barrierefreiheit und die entsprechenden Gesetze in anderen Ländern, in denen wir tätig sind, einzuhalten:

  • Irland: Behindertengesetz von 2005 und die Verordnung der Europäischen Union (Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) von 2020
  • GROSSBRITANNIEN: Gleichstellungsgesetz 2010 und die Verordnung über die Zugänglichkeit von Einrichtungen des öffentlichen Sektors (Websites und mobile Anwendungen) (Nr. 2) 2018
  • USA: Der Americans with Disabilities Act (ADA) und Abschnitt 508 des Rehabilitation Act.
  • Kanada: Accessible Canada Act, der darauf abzielt, Kanada bis 2040 barrierefrei zu machen
  • Australisches Behindertendiskriminierungsgesetz von 1992 (Disability Discrimination Act, DDA), das den gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Bereichen vorschreibt.
  • Neuseeländisches Menschenrechtsgesetz von 1993 und das neuseeländische Gesetz über die Bill of Rights von 1990.

 

Wie wir unsere Software zugänglich machen

Unser Ziel ist es, diese Website für alle zugänglich zu machen. Sie sollten zum Beispiel in der Lage sein, diese Dinge zu tun:

  • Passen Sie die Farben für einen besseren Kontrast an.
  • Zoomen Sie bis zu 300 %, ohne dass Text verloren geht.
  • Der größte Teil der Website lässt sich mit einer Tastatur bedienen.
  • Verwenden Sie eine Spracherkennungssoftware, um durch die meisten Bereiche der Website zu navigieren.
  • Mit einem Bildschirmlesegerät können Sie sich den größten Teil der Website anhören.

Wir überprüfen auch die Texte und Inhalte unserer Dienstleistungen, um sie so klar und leicht verständlich wie möglich zu gestalten.

  • Die mobilen und cloudbasierten Produkte und Dienste von SEAtS sind teilweise konform mit WCAG 2.1 AA.
  • Die Punkte, die derzeit nicht der Norm entsprechen, sind in diesem Abschnitt aufgeführt.
  • Diese Punkte werden derzeit vom SEAtS-Zugänglichkeitsteam überprüft/bereinigt.

Von Zeit zu Zeit kann es auf der SEAtS-Plattform aufgrund von Änderungen des Quellcodes von Zugänglichkeitswerkzeugen Dritter oder von Standardaktualisierungen zu zeitweiligen Problemen mit der Konformität kommen. Diese werden hier bekannt gegeben.

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsvorschriften

Die meisten Fälle, die sich auf die unten aufgeführten Regeln beziehen, wurden auf allen Websites gelöst, nur eine kleine Anzahl bleibt bestehen.

SEAtS schätzt, dass die verbleibenden Probleme im zweiten Quartal 2024 gelöst sein werden.

Rückfluss (1.4.10)
Tastatur (2.1.1)
Fokus sichtbar (2.4.7)
Fehleridentifizierung (3.3.1)
Etiketten oder Anweisungen (3.3.2)

Diese Erklärung wurde am 5/01/2021 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbsteinschätzung verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15/04/2024 überprüft.

Für Rückmeldungen oder um SEAtS über Probleme zu informieren, die nicht in dieser Erklärung aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an support@seatssoftware.com.

Das Compliance-Team ist für die Bearbeitung der über dieses Feedback-Medium übermittelten Anfragen zuständig.

Die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (Equality and Human Rights Commission, EHRC) ist für die Durchsetzung der Zugänglichkeitsvorschriften zuständig.

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder ein bestimmtes Anliegen vorbringen möchten, wenden Sie sich an den Beratungs- und Unterstützungsdienst für Gleichstellungsfragen (Equality Advisory and Support Service, EASS), der für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig ist.

Wenn Sie Fragen zur Zugänglichkeit haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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